Behandlung von Soldaten in Privatpraxen

Seit dem 16. September 2013 haben Soldaten, auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung (Behandlung von Soldaten in Privatpraxen), die Möglichkeit eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Praxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des Truppenarztes zu einem Psychotherapeuten benötigt, sodass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.

Zum ersten Termin legen Sie mir bitte den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) vor, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können.

Wenn Sie sich für eine weitergehende Therapie in meiner Praxis entscheiden, werde ich dann, zum Abschluss der probatorischen Sitzungen, einen Therapieantrag an Ihren Truppenarzt stellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt. Dieser kann durch Ihren Truppenarzt, nach Antragstellung, falls notwendig, auf weitere Sitzungen erhöht werden.