Beamtenbeihilfe, Freie Heilfürsorge und Berufsgenossenschaft

Beamtenbeihilfe

Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen, in den meisten Fällen, ohne Probleme übernommen. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle bitte nach der Terminvereinbarung zu unserem Erstgespräch mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen werden und bitten Sie um Zusendung der benötigten Antragsformulare. Ferner werde ich, innerhalb der ersten fünf Sitzungen, den benötigten und ausführlichen Antrag zur Psychologischen Psychotherapie an Ihre Beihilfestelle senden.

Freie Heilfürsorge

Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen.

Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung, zunächst für 5 probatorische Sitzungen, zu einem Psychologischen Psychotherapeuten. Im Anschluss an diese fünf Sitzungen erstelle ich Ihnen einen Bericht, für die eigentliche Beantragung der Psychotherapie, zur Genehmigung bei Ihrem Kostenträger.

Berufsgenossenschaften

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.