Eine Abrechnung mittels Ihrer Gesundheitskarte über die Krankenkasse (Kassenärztliche Vereinigung/KV) ist in meiner Privatpraxis nicht möglich. Jedoch können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zur ambulanten Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung (nach § 13 Absatz 3. SGB V) stellen. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Text:
Der Grund hierfür liegt darin, dass es eine allgemeine Niederlassungssperre gibt, da die zuständigen Stellen, trotz langer Wartelisten, noch von einer „Überversorgung durch Psychotherapeuten“ sprechen. Die Reform der Bedarfsplanung wurde unter anderem durch die Bundespsychotherapeutenkammer angeregt. Bis diese jedoch verabschiedet ist, haben Sie die Möglichkeit, das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Das Kostenerstattungsverfahren
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Psychotherapie werden die Wartezeiten auf einen Therapieplatz immer länger. Ihre Krankenkasse ist jedoch gesetzlich verpflichtet (SGB V, § 13, Abs. 3) dafür zu sorgen, dass sie zeitnah und fachgerecht psychotherapeutisch behandelt werden.
Daher gilt: Sollten Sie bereits mehrere kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten kontaktiert haben und keiner davon konnte Ihnen in einer zumutbaren Wartezeit – etwa drei Monate – einen Therapieplatz anbieten, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, die Therapiekosten bei einem Psychotherapeuten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren zu übernehmen, auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist.
Wie Sie die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse beantragen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, sowie weitere Informationen zur ambulanten Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung (nach § 13 Absatz 3. SGB V) finden sie im Flyer Ratgeber_Kostenerstattung.
Die notwendigen Formulare zur Beantragung der ambulanten Psychotherapie (nach §13 Absatz 3 SGB V) im Rahmen der Kostenerstattung finden Sie hier: Formulare_Kostenerstattung. Bringen Sie diese bitte zu unserem Erstgespräch mit, sodass wir dann das weitere Vorgehen persönlich besprechen können.
Gerne berate und unterstütze ich Sie aktiv bei dem konkreten Vorgehen – ein großer Anteil meiner Patienten ist gesetzlich versichert und wird im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren von mir behandelt.