Hilfe zum Kostenerstattungsverfahren

Für viele Patienten ist der Vorgang des Kostenerstattungsverfahrens nicht einfach. Der gesundheitliche Zustand ist bereits belastend genug und nun fordert die Krankenkasse Bürokratie und Wartezeiten, das Gefühl von Hilflosigkeit wird verstärkt und das Leiden des Einzelnen verschlimmert. Wie bereits auf der Seite Kostenerstattungsverfahren beschrieben, sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet ((SGB V, § 13, Abs. 3) Ihnen zeitnahe und fachgerechte psychotherapeutische Behandlungen zu ermöglichen.

Viele Krankenkassen lehnen den Antrag auf Kostenerstattung ab, wenn die entsprechenden Nachweise über die Notwendigkeit der Therapie sowie die Suche nach Therapeuten mit Kassensitz nicht nachgewiesen werden.

Wichtig

Wenn Sie folgende Punkte beachten und in der Reihenfolge erledigen, auch wenn es sich kompliziert anhört, werden Sie in der Regel Erfolg haben und zeitnah die Bestätigung zur Kostenübernahme, durch Ihre Krankenkasse, erhalten. Sobald Ihnen der Bescheid vorliegt kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren einen Termin.

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz, innerhalb einer zumutbaren Frist, die bis zu drei Monate umfassen kann, finden. Neben der folgenden Auflistung, wie Sie genau vorgehen, finden Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung der Kostenerstattung und die entsprechende Hilfestellung hier:

Formulare_Kostenerstattungsverfahren

  1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse

Fragen Sie nach den Möglichkeiten zur Therapie im Kostenerstattungsverfahren gem § 13,3 SGB V. und lassen Sie sich nicht davon erschrecken, dass Ihre Krankenkasse Ihnen eine Liste der niedergelassenen Therapeuten sendet.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme im Kostenerstattungsverfahren, wenn Sie keinen Therapieplatz innerhalb von 3 Monaten bei einem niedergelassenen Therapeuten erhalten können.

  1. Kontaktieren Sie niedergelassene Therapeuten

Kontaktieren Sie bitte mind. 5 Psychotherapeuten via Telefon oder E-Mail, notieren Sie dazu Datum und Uhrzeit sowie die voraussichtliche Wartezeit beziehungsweise auch die Absage, dass derzeit keine neuen Therapieplätze zur Verfügung stehen. Psychotherapeuten in Ihrer Nähe finden Sie über diesen Link: http://www.psychotherapiesuche.de/therapeutensuche-im-plzbereich (bitte markieren Sie auf der rechten Seite das Feld „Kassenzulassung Erwachsene“ bei Ihrer Suche, sodass Ihnen die entsprechenden Psychotherapeuten angezeigt werden) oder nutzen Sie die Liste der Psychotherapeuten, die Ihnen Ihre Kasse zur Verfügung gestellt hat.

  1. Dringlichkeitsbescheinigung

Lassen Sie die Dringlichkeitsbescheinigung durch Ihren Hausarzt oder Psychiater ausfüllen

  1. Stellen Sie den Antrag auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse

Ich habe Ihnen in den o. g. Formularvorlagen unterschiedliche Anschreiben an die Krankenkasse a,s Vorlage eingefügt. Bitte suchen Sie sich das auf Sie zutreffende Anschreiben aus, und senden Sie es mit der Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt und der Liste ihrer erfolglosen Kontaktaufnahmen bei anderen Psychotherapeuten via Einschreiben/Rückschein an Ihre Krankenkasse.

Falls Sie Fragen haben oder Probleme bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren, ich helfe Ihnen gerne.