Selbstzahler und Coaching

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Ich berechne meine Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt. Hierzu erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.

Coaching

Coaching wird derzeit durch keinen Versicherungsträger übernommen, da es sich hierbei nicht um eine Gesundheitsleistung respektive Heilleistung handelt.

Der Preis für Coaching wird individuell unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ort der Leistung vereinbart.

Hierzu erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.