Bei meiner Praxis für Psychotherapie handelt es sich um eine Privatpraxis, in der die Kosten der Psychotherapie auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet werden. Auf den folgenden Seiten nenne ich Ihnen detaillierte Informationen für die verschiedenen Kostenträger.
Auch für Sie, als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Die Kosten können, sofern Ihre Krankenversicherung dem Antrag zustimmt, über das Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Gesetzlich versicherte Klienten“.
Ausfallhonorar – Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit absagen. Bei Absagen die später erfolgen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen.
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie vereinbare ich Termine mit Ihnen für einen bestimmten Zeitraum, sodass durch eine kurzfristige Absage ein wirtschaftlicher Schaden entstehen kann. Sollte ich den Termin dennoch belegen können, verzichte ich selbstverständlich auf das Ausfallhonorar. Die gesetzliche Grundlage hierzu finden Sie im BGB §14.
Detaillierte Informationen zu den Kosten und Abrechnungsverfahren für Privat versicherte Klienten, Beamte, Soldaten, Mitglieder der Berufsgenossenschaft und Selbstzahler finden Sie über den jeweiligen Link oder das Menü.